Der Aeroclub|NRW e.V. führt einen Lehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung FI (S)für Segelflieger durch. Diese Ausbildung basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 2018/1976 und den dazugehörigen AMC/GM.
Voraussetzungen der Anwärter
Zusätzliche Voraussetzungen:
Erlangung der Berechtigung zur Ausbildung von Segelflugzeugführern
(gemäß SFCL.350 FI(S)(eingeschränkte Rechte))
Am Ende des Lehrgangs wird eine Kompetenzbeurteilung durchgeführt.
Diese besteht aus:
- einer mündlichen theoretischen Befragung
- einer Lehrprobe (max. 45 Minuten)
- und mehreren Prüfungsflügen.
Die Beschränkungen werden aus der SPL-Lizenz gestrichen, wenn der FI(S) mindestens 15 Stunden Flugunterricht oder Unterricht für 50 Starts absolviert hat. Hierbei muss der vollständige Lehrplan für die Erteilung einer SPL-Lizenz behandelt worden sein.
Lehrgangsablauf:
Nach der Anmeldung und der Bestätigung durch den Aeroclub|NRW e.V. wird eine Vorausbildung im Verein durchgeführt. Der Anwärter muß unter Aufsicht eines FI(S) des Vereins vom hinteren Sitz mindestens 20 Vorausbildungsstarts absolvieren. Diese 20 Starts bestehen aus 10 Windenstarts sowie 10 F-Schlepps.
Nach Abschluß der Vereinsflüge wird in einem dem Hauptlehrgang vorgelagertem Wochenende die "Lehrgangsreife" in Form einer Vorauswahlprüfung festgestellt. Hierzu wird eine schriftliche und praktische Überprüfung durchgeführt. Wird diese Vorauswahlprüfung nicht bestanden, ist eine Zulassung zum Hauptlehrgang nicht möglich.
An diesem dem Hauptlehrgang vorgelagerten Wochenende erfolgt die außerdem die Grundschulung in der Pädagogik und Didaktik.
Mit dem erlangtem Wissen wird jeder Teilnehmer eine Lehrprobe erstellen, die zum Hauptlehrgang mitgebracht wird.
Vorabtest- und Pädagogikwochenende: 03.07.2026-05.07.2026
Termin Hauptlehrgang: 04.06.2026-18.09.2026
Mit dem erlangtem Wissen wird jeder Teilnehmer eine Lehrprobe erstellen, die zum Hauptlehrgang mitgebracht wird.
Der Ausbildungslehrgang gliedert sich dann gemäß VO(EU)2020/358 SFCL.330 und den AMC/GM in zwei Teile:
1. Theorieausbildung:
Diese gliedert sich in eine pädagogische Ausbildung von 25 Stunden mit den Inhalten:
- Vorbereiten von Unterrichtseinheiten mit Ausbildungsmaterial
- Schaffung eines Klimas, das Lernen fördert
- Wissensstoff vermitteln
- Integration von Bedrohungs- und Fehlermanagement
- Zeiteinteilung für das Erreichen der Ausbildungsziele
- Erleichterungen für das Lernen (Merksätze)
- Bewertung von Flugschülerleistungen
- Überwachung und Überprüfung der Fortschritte des Flugschülers
- Berichte über Ergebnisse
Zusätzlich in einen Fachteil von 30 Stunden, in dem die Fächer des SPL-Wissen vertieft werden:
- Luftrecht
- Flugzeugkunde
- Flugleistungen und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Grundlagen des Fliegens
- Dokumentation der Ausbildung
2. Praxisausbildung:
Sie umfasst mindestens 6 Stunden Flugzeit oder mindestens 20 Ausbildungsstarts.
Die praktische Ausbildung umfasst den gleichen Bereich wie zur Ausbildung zum SPL.
Dabei wird der Schwerpunkt auf diese Themen gelegt:
- die Auffrischung der technischen Fertigkeiten des Bewerbers
- das Training zum Lehren der Boden- und Flugübungen
- das Sicherstellen eines hohen fliegerischen Standards
- das Lehren der Flugübungen und deren Anwendung auf allen Trainingsebenen
Während des praktischen Lehrgangs werden von den Anwärtern die geforderten praktischen Übungen, unter Anleitung der Ausbilder (qualifizerten FI(S)) durchgeführt. Nach dem Flugbetrieb, bzw. in Abhängigkeit von den Wetterverhältnissen, werden zum Training Lehrproben gehalten.
Jeder Ausbildungsflug (Lektion) umfasst ein Vorflug-Briefing (theoretische Erklärung vor der praktischen Ausführung) und der eigentlichen praktischen Übung unter Berücksichtigung von Wettersituation, Flugsicherheit, sowie gutem Pilotenverhalten (Airmanship), dem Übungsflug und einer Nachbesprechung zum Feedback de Anwärters.
Kompetenzbeurteilung:
Nach Abschluss des Lehrganges hat der Anwärter eine Kompetenzbeurteilung abzulegen. Diese Beurteilung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil.
Der Theorieteil besteht aus der mündlichen Befragung (ca. 2 Stunden) und einer Lehrprobe (max. 45 Minuten) über den Bereich der grundlegenden Theoriefächer.
Der Praxisteil der Prüfung besteht aus Vorflug-Briefing, Flugdurchführung sowie Nachflug-Briefing. Die beiden Briefings werden bewertet nach sichtbarer Darstellung, technischen Hilfsmitteln, klare Ausdrucksweise und Sprache, Benutzung von Anschauungsmodellen sowie Einbeziehen von Flugschüler.
Der fliegerische Teil soll eine Übung demonstrieren und wird bewertet nach Synchronisation von Sprache und Ausführung, Korrektur von Fehlern, Beherrschung des Flugzeuges, Lehrmethode (Fluglehrersprache), Pilotenverhalten und Sicherheit sowie Einteilung und Nutzung des Luftraumes.
Zeitlicher Ablauf:
Kompetenzbeurteilung:
Am Ende der praktischen Ausbildung wird eine Kompetenzbeurteilung (mündliche Prüfung, Lehrprobe, praktische Prüfung) durchgeführt. Ist diese bestanden, erteilt die Behörde auf Antrag eine Lehrberechtigung mit zunächst eingeschränkten Rechten (restricted privileges).
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über den „Vereinsflieger“. (Vereinsflieger / Mein Profil / Seminarangebote / FI (S) Ausbildungslehrgang NRW 02/2026 (LV-SPL-FI2).
Die Anzahlung in Höhe von 500€ ist an die folgende Bankverbindung zu leisten:
AEROCLUB NRW e.V.
Volksbank Duisburg
IBAN DE 92 3506 0386 3311 4600 08
BIC GENODE1VRR
Bitte die Lehrgangsbezeichnung und den Namen des Teilnehmers angeben.
Eine separate Rechnung oder Bestätigung über die Anzahlung erfolgt nicht.
Ohne Anzahlung - kein fester Platz!!
Im Falle einer Nichtteilnahme am Lehrgang wird die Anzahlung nicht zurück erstattet!
Im Falle eines "Nicht-Bestehens" der Vorauswahlprüfung, wird die Anzahlung zur Hälfte zurück erstattet.
Nach dem Lehrgang erfolgt eine Gesamtrechnung welche an den in der Anmeldung angegebenen Rechnungsempfänger ausgestellt wird. Dies bitte dringend beachten, denn nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers sind ausgeschlossen!
Gebühren:
In den Gebühren ist der komplette Lehrgang, incl. Vorabtestwochenende, Starts, Unterkunft (im Doppelzimmer, Einzelzimmer mit Zuschlag möglich), Vollverpflegung und Prüfungsgebühren enthalten!
ACHTUNG: Es ist nur eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmer verfügbar. Ist diese erreicht, ist nur ein Doppelzimmer oder eine Übernachtung außerhalb (Campingplatz direkt neben an) möglich.
Sollte ein zusätzliches Vorabtestwochenende in einem zukünftigen Lehrgang notwendig sein, wenn dass erste nicht Bestanden wurde, wird dieses Wochenende mit zusätzlich 250€ berechnet.
Sascha Kujath
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
kujath@aeroclub-nrw.de
+49 203 7784415
| TN-Gebühr Mitglied Aeroclub NRW Doppelzimmer | 2500,00EUR |
| TN-Gebühr Nicht Aeroclub NRW ohne Übernachtung | 2300,00EUR |
| TN-Gebühr Mitglied Aeroclub NRW Einzelzimmer | 3000,00EUR |
| TN-Gebühr Mitglied Aeroclub NRW ohne Übernachtung | 2100,00EUR |
| TN-Gebühr Nicht Aeroclub NRW Doppelzimmer | 2900,00EUR |
| TN Gebühr Nicht Aeroclub NRW Einzelzimmer | 3300,00EUR |