CRI(A)-Ausbildungslehrgang NRW 2026 (CRI(A)2026)

Beschreibung:

Wir freuen uns, euch wieder einen Lehrgang für CRI (A) anbieten zu können!

Anfang 2026 führt der AEROCLUB/NRW e.V. wieder einen verbandseigenen CRI(A)-Lehrgang durch.

Grundlage ist die EU-Verordnung 1178/2011 sowie der FCL.915.CRI und FCL.930.CRI.

Zielsetzung des verbandseigenen Lehrgangs ist es, angehenden CRI (A) fundiertes theoretisches Wissen zu vermitteln um anschließend kostengünstig auf vereinseigenem Gerät ausgebildet werden zu können.

Wir setzen dabei auf die große Erfahrung unseres ausgesuchten Ausbilder-Teams, das die Anforderungen der Luftfahrtbehörden an Lehrgänge und Anwärter genau kennt und seit langer Zeit bereits erfolgreich Motorfluglehrer ausgebildet hat.

Lernziele:

Lehrberechtigung CRI (A)

Inhalt:

1 Übersicht Ausbildung

1.1 Anmeldeschluss: 30. November 2025

1.2 Lehrgangsgebühr: Die Lehrgangsgebühr für die Theorieausbildung und Kostenerstattung der Ausbilder beträgt 1000 Euro für aktive Vereins-Mitglieder des Landesverbands NRW, für aktive- Mitglieder anderer Landesverbände 1.500 Euro und für Nicht-Mitglieder im DAeC 2.500 Euro. Die Anmeldung wird erst wirksam mit einer Anzahlung von 250 Euro. Diese wird bei Nichtantritt des Lehrganges NICHT erstattet!

Ist eine Teilnahme am Pädagogik- und Vorabtestwochenende aufgrund einer bestehenden Lehrberechtigung nicht notwendig, reduziert sich die Lehrgangsgebühr um 250 Euro.

1.3 Rechnung: Die Bestätigung der verbindlichen Buchung des Lehrgangsplatzes erfolgt durch den entsprechenden Teilnehmervermerk im Vereinsflieger. Dieser erfolgt mit dem Eingang der Anzahlung von 250 Euro. Bei der Anzahlung bitte den Name des Teilnehmers sowie den Lehrgangsnamen "CRI(A)2026" angeben.

AEROCLUB NRW e.V.

Volksbank Duisburg

IBAN DE 92 3506 0386 3311 4600 08

BIC GENODE1VRR

Jeder Teilnehmer erhält im Anschluss zu der jeweiligen Theorie-/Praxisausbildung eine Rechnung über die o.g. Lehrgangsgebühr, an den in der Anmeldung angegebenen Rechnungsempfänger ausgestellt. Dies bitte dringend beachten, denn nachträgliche Änderungen des Rechnungsempfängers sind ausgeschlossen!

1.4 Flugkosten: Zur praktischen Ausbildung sollen vor allem die eigenen Vereinsflugzeuge genutzt werden, die bereits als Ausbildungsflugzeuge der ATO des Landesverbands NRW gemeldet sind. Jeder Teilnehmer stellt sein „eigenes“ Ausbildungsluftfahrzeug und rechnet nach Ende der Ausbildung alle Flugkosten nach Absprache mit den Vereinsvorständen ab (die Vereine gewähren hier regelmäßig Sonderkonditionen nach Absprache).

Der Vorteil: Neben deutlich niedrigeren Kosten lernt der Fluglehrer-Anwärter auf dem LFZ, dass er später auch zur Ausbildung im Verein nutzt.

Sollte kein Vereinsflugzeug zur Verfügung stehen, können auch LFZ in Oerlinghausen gechartert werden oder nach Absprache weitere LFZ genutzt werden (z.B. „Eigner-LFZ“).

Die Prüfung wird immer auf einem LFZ der Klasse „SEP(land)“ geflogen, zur Ausbildung können in Teilen auch TMG nach Absprache genutzt werden.

ALLE Ausbilder erhalten je geflogener Blockstunde 50,-€ als Aufwandsentschädigung.

Voraussetzung für alle LFZ:

  • Das Luftfahrzeug ist in der DE.NW.ATO.150 zur Ausbildung angemeldet (Aufnahme von übrigen LFZ in die ATO nach Absprache möglich)
  • Das Luftfahrzeug ist zur PPL(A)-Ausbildung tauglich (ausgestattet u.a. mit künstlichem Horizont, Kurskreisel, VOR, GPS)
  • Das Luftfahrzeug ist Vollkasko-versichert
  • Der Halter des Luftfahrzeugs erklärt die Übernahme des vertraglich geregelten Selbstbehalts, bzw. entbindet die Ausbilder vorab schriftlich
  • Der Teilnehmer hat auf dem Ausbildungsluftfahrzeug ausreichende Erfahrung
  • Ein eingeteilter Ausbilder hat Erfahrung auf dem Ausbildungsluftfahrzeug oder wird auf Kosten des Teilnehmers theoretisch und praktisch eingewiesen.

1.5 Grundlagen: Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der Ausbildungsakte „Lehrberechtigung FI(A)“ der DE.NW.ATO.150.

Die gesamte Ausbildung erfolgt gemäß der Vorgaben des Part FCL, insb. FCL.915, FCL.915.CRI, FCL.930.CRI und der dazugehörigen AMC.

1.6. Theoretische Ausbildung

1.7.1. Pädagogik- und Vorabtestwochenende:

Donnerstag, 15. Januar 2026, bis Sonntag, 18. Januar 2026 in den Unterrichts- und Seminarräumen der Segelflugschule in Oerlinghausen.

1.7.2. Theoretische Fachausbildung:

Fach-theoretische Ausbildung an einem Wochenende in der Segelflugschule Oerlinghausen

Freitag, 13. März, bis Sonntag, 15. März 2026

In den Lehrgangskosten sind Vollverpflegung inkl. Getränke im Seminarraum mit inbegriffen.

Übernachtungskosten werden serparat mit der Schule abgerechnet.

1.8. Praktischer Ausbildungslehrgang: Im Anschluss an einem Ausbildungs-Flugplatz der ATO nach individueller Absprache zwischen FI-Ausbilder und –anwärter.

1.9. Kompetenzbeurteilung: Nach Abschluss des praktischen Ausbildungslehrgangs

1.10. Erteilung der Ausbildungserlaubnis nach Eingang der neuen Lizenz mit eingetragener Lehrberechtigung und Einweisung in die Vorgaben der ATO im Verein.

  1. 2. Bedingungen und Voraussetzungen für die Ausbildung

2.1 Nachzuweisende Flugerfahrung:

  • 300 Flugstunden auf SEP , davon mindestens 150 Stunden als PIC
  • Vorab-Testflug entspr. einer Klassenberechtigungsprüfung CR SEP(land) Bitte sprecht uns für einen Termin an (Ansprechpartner unter "Weitere Informationen")!
  • mind. PPL(A)-Inhaber
  • 30 Stunden Flugerfahrung als PIC in der Klasse des Ausbildungsflugzeugs, davon mindestens fünf Stunden in den letzten sechs Monaten vor dem Vorab-Testflug auf dem LFZ-Typ, der zur Ausbildung genutzt wird (FCL.930.FI a))

2.2 Voraussetzungen der FI(A)-Anwärter

➢ Gute fliegerische Begabung

➢ fundiertes theoretisches Fachwissen der spezifischen Kenntnisse eines Piloten (mind. PPL-Wissen) in den Fächern:

  • Navigation
  • Flugplanung und -durchführung
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Kommunikation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Betriebliche Verfahren
  • Menschliches Leistungsvermögen

➢ guter fliegerischer Erfahrungsschatz

➢ Gute Auffassungsgabe

➢ Verantwortungsbewusstsein

➢ Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen

➢ Zuverlässigkeit, Kontaktfähigkeit und kameradschaftliches Wesen

➢ Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit

  1. Ablauf der Ausbildung

3.1 Pädagogik- und Vorabtestwochenende:

In einem dem Hauptlehrgang vorgelagerten Wochenende wird die "Lehrgangsreife" in Form einer Vorauswahlprüfung festgestellt. Hierzu wird eine schriftliche Prüfung durchgeführt. Diese Prüfung besteht aus Fragen von aktuellen und vergangenen PPL(A)-Fragenkatalogen. Wenn diese Prüfung nicht bestanden wird, ist eine Teilnahme am Hauptlehrgang nicht möglich.

An diesem dem Hauptlehrgang vorgelagerten Wochenende erfolgt außerdem die Grundschulung in der Pädagogik und Didaktik.

Dieses Wochenende entfällt für Inhaber einer gültigen oder vor kurzem abgelaufenen Lehrberechtigung FI(S). Eine Lehrberechtigung für Luftsportgeräte ist nicht ICAO-konform und kann daher nicht angerechnet werden.

3.2 Technische Unterrichtseinheiten: An einem weiteren Wochenende werden technische Kenntnisse vertieft. Die Ausbilder prüfen Wissensstände ab und vermitteln zusätzliche Inhalte, die für die spätere Tätigkeit als Fluglehrer essentiell sind.



3.3 Lehrproben Der Anwärter ist bereits ein erfahrener Pilot auf Motorflugzeugen. Er bereitet mit dem Wissen des Pädagogikwochenendes eine Lehrprobe vor, die zum Hauptlehrgang mitgebracht wird.

3.4 Praktische Ausbildung

Der Anwärter schult seine „Schüler“ (die von den Ausbildern simuliert werden) in sämtlichen Ausbildungsabschnitten der Ausbildungsakte „CRI(A)“. Hierbei liegt das Haupt-Augenmerk auf den Vor- und Nachbesprechungen, die vom Anwärter vorzubereiten sind und durch den Ausbilder umfangreich nachbesprochen werden.

Zur Festigung der erlernten Kenntnisse führt der Anwärter auch Schulungsflüge auf dem Fluglehrersitz mit Lehrgangskollegen durch. Im Rahmen der begleitenden Ausbildung und als Vorbereitung auf die Kompetenzbeurteilung hält er einen weiteren theoretischen Unterricht ab.

3.5 Kompetenzbeurteilung

Nach Abschluss der beiden Ausbildungsteile muss der Kandidat eine Kompetenzbeurteilung bei einem Fluglehrer-Prüfer (FIE(A)) bestehen. Die Unterlagen dieser Kompetenzbeurteilung werden, zusammen mit dem Ausbildungsnachweis der ATO an die für den Kandidaten zuständige Behörde übermittelt. Es empfiehlt sich, die Erteilung der Berechtigung vor Ablauf von sechs Monaten zu beantragen.

Diese Behörde stellt dann eine neue Lizenz aus, welches die neue Lehrberechtigung CRI (A) ausweist, die für drei Jahre gültig ist. Damit können sie in den Vereinen auch die Schulflüge mit Lehrer für die Vereinsmitglieder mit PPL(A) durchführen und deren Berechtigungen alle zwei Jahre verlängern sowie „Umschüler“ für die Klassen TMG und SEP(land) ausbilden.

Weitere Informationen:

Welche Fragen habt ihr?

Bitte sprecht uns an. Wir beantworten eure Fragen gern:

1.Matthias Podwordny, stellv. Landesausbildungsleiter und Lehrgangsleiter Tel.: 0151/58486951. podworny@aeroclub-nrw.de

2.Volker Engelmann, Präsident AEROCLUB/NRW e.V. und Ausbilder 0173-2922245 Email: engelmann@aeroclub-nrw.de

3. Sascha Kujath, Landesausbildungsleiter: Tel: 0203 / 77844-15 mobil: Mobil: 0172/4356512

ausbildung@aeroclub-nrw.de

Weitere Informationen sind anzufordern beim Lehrgangsleiter:

  • Verbindliche Anmeldung zum CRI (A)-Lehrgang mit Angabe der Flugerfahrung über den „Vereinsflieger“
  • Meldung eigenes Ausbildungsflugzeug (nach Absprache)
  • CRI-Vorab-Testflug

Nach Lehrgangsende erhält der Teilnehmer:

  • Ausbildungsnachweis (erstellt ATO)
  • Kompetenzbeurteilung (erstellt FIE)

Viel Spaß bei Anmeldung und Ausbildung,

Euer Ausbilder-Team des AEROCLUB/NRW e.V.

Kontakt:

Sascha Kujath
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
kujath@aeroclub-nrw.de
+49 203 7784415

Termine:

15.01.2026 09:00 - 18.01.2026 18:00
Segelflugschule Oerlinghausen
Pädagogik- und Vorabtestwochenende
13.03.2026 09:00 - 15.03.2026 18:00
Segelflugschule Oerlinghausen
Fachtheoriewochenende

Teilnahmegebühr:

CRI A Mitglied Aeroclub NRW1000,00EUR
CRI A Mitglied anderer Landesverband DAeC1500,00EUR
CRI A kein Mitglied DAeC2500,00EUR

Dokumente:

Keine Dokumente vorhanden

Anmeldung:

Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist abgelaufen ist.

Mit Betätigen der Schaltfläche „Anmeldung absenden“ werden Name, Adresse, Telefon, E-Mail und der Inhalt der oben ausgefüllten Felder an den seminarausschreibenden Anbieter übermittelt.